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ALVZ (Solidaritätsprozent) fällt per 01.01.2023 weg

Ab dem 1. Januar 2023 fällt das Solidaritätsprozent weg. Das Solidaritätsprozent der Arbeitslosenversicherung ist auch als ALVZ bekannt. Dieser Beitrag fiel an bei Löhnen über 148'200 CHF und wurde zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt.

Das Solidaritätsprozent diente der Entschuldung der Arbeitslosenversicherung. Seit 2011 flossen mit diesem Beitrag jährlich zusätzlich 400 Millionen Franken in die Arbeitslosenversicherung. Gemäss einer gesetzlichen Grundlage fällt das Solidaritätsprozent weg, sobald die Arbeitslosenversicherung per Ende Jahr die Schwelle von 2.5 Milliarden überschritten hat. Diese Schwelle wird voraussichtlich Ende 2022 erreicht.

Somit fällt ab dem 1. Januar 2023 der ALVZ-Beitrag weg.

In der Lohnbuchhaltung von SelectLine müssen Sie nur eine kleine Anpassung vornehmen. Diese Anpassung sollten Sie aber unbedingt vor dem ersten Lohnlauf im neuen Jahr vornehmen.

  • Legen Sie das neue Jahr über das Applikationsmenu an
  • Ändern Sie in den Mandanteneinstellungen den ALVZ-Prozentsatz von 0.5% auf 0.0% und speichern Sie diese Änderung in dem Sie «Ok» oder «Übernehmen» klicken
  • Überprüfen Sie anschliessend im Mitarbeiterstamm, ob die Prozentzahlen korrekt übernommen wurden

Jahreswechsel in SelectLine

Einstellung ALVZ Satz

Bei Fragen rund um die Anpassungen in der SelectLine Lohnbuchhaltung steht Ihnen unser Support-Team gerne zur Verfügung.

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